Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich


Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte mit der Unternehmensberatung Kinzler Media Consulting, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kinzler, Ericusspitze 4, 20457 Hamburg, handelnd unter der Bezeichnung Kinzler Media Consulting (nachfolgend: Betreiber) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend: die Kunden, gemeinsam: die Parteien), die das Online- und Buchmarketing in Gestalt der Erstellung, Verlegung und Vermarktung von Büchern und Buchinhalten in elektronischer Form (nachfolgend: E-Books bzw. Werke) zu Marketing- und Vertriebszwecken zur Umsatz- und Online Reichweitengenerierung zum Gegenstand haben (nachfolgend: der Vertrag, gemeinsam: die Verträge), sowie für sämtliche darauf bezogene Angebote, Leistungen und Lieferungen. 


§ 2 Vertragsgegenstand


  1. Der Betreiber erbringt für die Kunden Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Buch- und Onlinemarketings (nachfolgend: Leistungen). Die Kunden des Betreibers zahlen hierfür die Vergütung nach Klausel § 5 dieser AGB. 
  1. Alle zwischen den Kunden und uns im Zusammenhang mit dem unter Ziff. 2.1. genannten Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB von Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn der Betreiber ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
  1. Der Kunde erwirbt ein Recht, das jeweilige Werk abzuändern, zu verbreiten, dauerhaft zu speichern, und die Werke an Dritte weiterzugeben oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Alle Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, hierunter auch die Vertriebsrechte an den zur Verfügung gestellten Leads stehen dem Kunden zu. 
  1. Der Vertragsschluss zwischen dem Betreiber und dem Kunden kommt durch ausdrückliche Einigung, fernmündlich, schriftlich oder in Textform zustande. Der Kunde erhält vom Betreiber eine Auftragsbestätigung, welche jedoch rein deklaratorisch ist.
  1. Soweit es die Erstellung, das Schreiben und Layouten, das Herausgeben und Verlegen der Werke betrifft, handelt es sich um einen Werkvertrag. Soweit es die Vermarktung, den Vertrieb durch eigene Kanäle sowie durch Vertriebspartner und Dritte sowie die Beratungs- und Agenturleistungen im Bereich des Buch- und Onlinemarketings betrifft, ist weder ein Erfolg wie etwa eine Reichweiten- bzw. Umsatzgenerierung bzw. -steigerung im Sinne eines Werks versprochen noch ist ein Erfolg geschuldet. 


§ 3 Leistungen 


  1. Der Betreiber wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen. Der Betreiber ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

  2. Auf Anforderung des Kunden wird der Betreiber innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

  3. Ist der Betreiber gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Betreiber unberührt.


§ 4 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden


  1. Der Betreiber unterstützt den Kunden dabei, den von dem Kunden erstellten Inhalt zu vermarkten. Die Herstellung von Inhalten (z.B. Buchtext) liegt hingegen ganz oder teilweise in der Verantwortung des Kunden.

  2. Der Beginn der Leistungen setzt voraus, dass die vereinbarte erste Rate fristgerecht bezahlt wurde. 

  3. Der Kunde muss dem Betreiber unverzüglich und für den Betreiber kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von Betreiber im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten.

  4. Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Amazon jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist der Betreiber nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch des Betreibers bleibt in diesen Fällen unberührt.


§ 5 Vergütung


  1. Die Preise, die von dem Betreiber angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Die Bezahlung der Leistungen des Betreibers erfolgt sofort nach Rechnungsstellung. Die Vergütung ist bei Abschluss des Vertrags ohne Abzug fällig, es sei denn, das Angebot von Betreiber ist anders lautend.

  3. Die vereinbarte Vergütung des Betreibers enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

  4. Der Betreiber stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).


§ 6 Vertragslaufzeit und Beendigung


  1. Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Laufzeit. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

  2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Fristen für die Leistungserbringung durch Betreiber beginnen nicht, bevor ein ausstehender Rechnungsbetrag beim Betreiber eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei dem Betreiber vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen vorgenommen wurden.

  4. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Betreiber vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

  5. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Betreiber in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Betreiber wird in diesem Fall die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.


§ 7 Abnahme


Der Kunde ist, soweit eine Werkleistung geschuldet ist, zur Abnahme vertragsgemäß erbrachter Leistungen verpflichtet. Die Abnahme hat grundsätzlich in Textform zu erfolgen. Sie gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht binnen 14 Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert, vorausgesetzt das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen.


§ 8 Haftung und Verjährung


  1. Betreiber haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Betreiber nur

    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  2. In den Grenzen des vorgenannten Absatzes haftet der Betreiber nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

  4. Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Betreiber ausschließlich solches Text-/Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Betreiber insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.


§ 9 Schutzrechte und Urheberrechte Dritter 


Der Kunde versichert, dass der etwaige von ihm an den Betreiber überlassene Content bzw. Arbeitsmaterialien nicht mit Schutzrechten Dritter belastet sind, andernfalls er zur Nutzung und Verwendung derselbigen ermächtigt bzw. sonst wie berechtigt ist. Der Kunde stellt den Betreiber von jedweder Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich des von ihm bereitgestellten Contents frei. Dies gilt insbesondere für die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten und etwaige Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz.


§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht


  1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. von dem Unternehmen unbestritten sind.

  2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und zugleich rechtskräftig festgestellt bzw. von dem Unternehmen unbestritten ist.


§ 11 Vertraulichkeit


  1. Die Parteien halten alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Verhandlung und dem Abschluss des jeweiligen Vertrages im Hinblick auf diesen jeweiligen Vertrag sowie die jeweiligen anderen Parteien sowie deren etwaig angegliederte Unternehmen erlangen, streng vertraulich, soweit die relevanten Fakten nicht öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung per Gesetz verlangt wird. 

  2. Der Betreiber ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die er aufgrund des Vertragsverhältnisses vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.


§ 12 Datenschutz


Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden, so ist der Betreiber verpflichtet, hinreichende Gewähr dafür zu bieten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchzuführen, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.


§ 13 Änderungen der AGB 


  1. Der Betreiber ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist nach freiem Ermessen zu ändern. Der Betreiber hat dieses Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für die Kunden zumutbar ist. Eine Änderung kann aus einer oder mehreren inhaltlichen Änderungen bestehen.
  1. Der Betreiber teilt den Kunden die Änderung spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung in Textform bzw. per E-Mail mit. Ist ein Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er dieser unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung innerhalb dieser einmonatigen Frist (nachfolgend: Widerspruchsfrist), so endet der Vertrag mit Ablauf der Widerspruchsfrist, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
  1. Der Betreiber weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf sein Widerspruchsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn er nicht innerhalb der Widerspruchsfrist in Schriftform widerspricht als auch darauf, dass das Vertragsverhältnis im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs zum Ablauf der Widerspruchsfrist endigt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.


§ 14 Schlussbestimmungen


  1. Nebenabreden oder vorrangige Individualabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

  2. Alle angegebenen Preise und die daraus resultierend zu zahlende Vergütung verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 

  3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.

  4. Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder im Inland keinen Gerichtsstand hat, gilt als Leistungs- und Erfüllungsort Hamburg, ferner gilt für alle sich aus dem zwischen den Parteien bestehendem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten  Hamburg als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand. 

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